Schwaikheimer Bürgerinitiative und Bürgermeister im Gespräch über einen Umweltstandort Schwaikheim ohne Elektrosmog

Schwaikheim, 7. Juli 2009: Der Schwaikheimer Bürgermeister Gerhard Häuser hat zwei Vertreter der Bürgerinitiative Mobilfunk-Schwaikheim.de, Ortsgruppe im Mobilfunk-Bürgerforum e.V. zu einem über 90 Minuten dauernden Gespräch über Mobilfunk und Elektrosmog eingeladen. Neben BM Häuser waren Baurechtsamtsleiter Gall und Herr Schaal als Vertreter der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden, anwesend.

BM Häuser war es wichtig, die Standpunkte und Forderungen der Bürgerinitiative persönlich zu erfahren und er lobte die umfassende Aufklärungsarbeit des Vereins, bevor er über die Zuständigkeiten bei einem Genehmigungsverfahren, wie dies z.B. beim Mobilfunkmast Seestraße erfolgte, aufklärte. Bei Fragen verwies er an Herrn Schaal als Ansprechpartner des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden, der für die Gemeinden Winnenden, Leutenbach und Schwaikheim zuständig ist.

„Grundsätzlich gab und wird es voraussichtlich auch keine Funkanlagen auf Gebäuden oder Liegenschaften der Gemeinde geben“, so Bürgermeister Häuser. Tatsächlich habe man dem Standort für einen Mast des Digitalfunks der Rettungskräfte (BOS-Digitalfunk) widersprochen. Für einen solchen hätte das Land eine geeignete Fläche vorgeschlagen, allerdings widersprach die Gemeinde dem 30 – 40m hohen Bauvorhaben. Auch einer geplanten Mobilfunkanlage in Ortsmitte, unmittelbar neben einem Kindergarten, wurde mit dem Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber widersprochen.

Die Bürgerinitative hat angeboten, bei der Standortfrage mitzuarbeiten und mit Simulationen und eigenen Messungen wenigstens die Position der Funkantennen so zu gestalten, dass die Strahlenbelastung vor allem für Schlafräume minimiert werden kann. Auch verwies die Bürgerinitiative in diesem Zusammenhang auf eigene Messungen, die eine oft gestreute Aussage der Mobilfunkbetreiber der Lüge überführt: Die Strahlung unterhalb eines Mastens sei am geringsten. Tatsächlich konnte nachgewiesen werden, dass die Strahlung unterhalb der Schwaikheimer Masten am höchsten ist.

Die Forderung der BI, außerhalb des Ortes geeignete Positivstandorte auszuweisen, sieht Herr Häuser problematisch. Zwar wären dann die Abstände zu Wohngebieten größer 400 Meter, was einer Reduzierung des Krebsrisikos beikäme, aber man befürchte, dass dann alle Mobilfunkanbieter diesen Standort belegen. Prinzipiell wäre das ein Vorgehen, dass die Bürgerinitiative begrüßen würde, um die Gesamtbelastung im Ort zu reduzieren. Herr Häuser gab zu bedenken, dass Anlagen bis 10 Meter Höhe genehmigungsfrei aufgestellt werden können, ohne dass die Gemeinde davon erfahre.

Herr Seybold und Frau Jörg vom Mobilfunk-Bürgerforum forderten sowohl von Herrn BM Häuser, als auch von Herrn Schaal künftig Anfragen der Mobilfunkbetreiber nach Standorten in Schwaikheim abzusagen und allen geplanten Anlagen zu widersprechen und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten der Gemeinde. Besonders die gängige Rechtssprechung „Lex Mobilfunk“ wird zwischenzeitlich von Verwaltungsrichtern in Frage gestellt, wie ein erst kürzlich von Richter Budzinksi, Verwaltungsgericht Freiburg, veröffentlichter Beitrag dokumentiert, der den Herren noch unbekannt war. Zusammen mit dem „Leitfaden für kommunale Mandatsträger“ übergaben die Vertreter der Bürgerinitiative diese Papiere an Herrn Schaal mit der Bitte, sie zu prüfen.

Zwar zeigten sich die Beteiligten von einem Umweltstandort Schwaikheim begeistert, sahen aber unabhängig dieser Papiere und der Gesundheitsvorsorgepflicht, die von den Ämtern begleitet wird, noch keinen gesetzlichen Rahmen, zukünftigen Anlagen zu widersprechen. Zudem wurde bestätigt, dass O² verstärkt mögliche Standorte anfrägt, bislang aber noch keine konkrete Nachfrage an die Gemeinde oder die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands gestellt wurde.

Die Bürgerinitiative verwies in diesem Zusammenhang auf die Ablehnung zur Erweiterung von UMTS an ePLUS in Waiblingen-Hohenacker und die Zustimmung zur Erweiterung in Bittenfeld durch die dortigen Vermieter. Rechtliche Schritte, so die Vertreter der BI, könnten vorsorglich angemeldet werden. Die aktuelle Forschungslage lässt mehr als nur die Vermutung aufkommen, dass gesundheitliche Bedenken bestehen. Sobald nachgewiesene Gesundheitsschäden, Mietminderungen (Aufgrund der Nachbarschaft zu einer Antenne) und sinkende Immobilienwerte einträfen, sind die Mobilfunkbetreiber nicht in der Lage, diese Schäden zu ersetzen. Keine Versicherung übernimmt diese Haftung und dann, so Ralf Seybold, „könnten Ersatzansprüche bei den Vermietern angemeldet werden, die inklusive Schadensersatz und Folgekosten schnell über die möglichen Einnahmen hinausschießen könnten.“. Der vermeintliche Nebenverdienst kann zur existenziellen Bedrohung werden. Vorsorglich hat die BI bei allen Grundstücks- und Gebäude-Vermietern in Schwaikheim, ihre Ersatzansprüche für die Mitglieder der BI angemeldet.

Es bleibt abzuwarten, wie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf zukünftige Vorhaben reagiert wird. Beim überwiegend positiven Aufeinandertreffen vereinbarten alle Parteien den Informationsaustausch aufrecht zu halten, der zukünftig neue Schritte ermöglichen könnte.


Hinterlassen Sie Ihre Meinung